Es gibt ein Bleiben im Gehen, ein Gewinnen im Verlieren – und in jedem Ende einen Neuanfang.
Auch wenn uns Lebensumstände in eine Veränderung drängen, zum Loslassen zwingen und uns vor einen kompletten Neubeginn stellen, so birgt das auch immer neue Chancen und Möglichkeiten. Wenn man es zulässt, dass man nicht allein sein muss, sondern neue Wege zu Menschen findet – so dass neue Perspektiven erfrischen können – dann haben wir ein Wohnkonzept mit vielen Angeboten.
Es verbindet viele Annehmlichkeiten des täglichen und besonderen Bedarfs und schafft neue Räume.
Auch wenn sich eine vertraute Tür schließt, vertrauen Sie darauf, dass sich eine neue für Sie öffnet. Lassen Sie es zu, dass wir uns darum bemühen. Wir betreten gerne mit Ihnen neue Räume und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Adresse
8552 Eibiswald 51
Telefonnummer
+43 3466 42 224
E-Mail Adresse
Faxnummer
+43 3466 42 224-12
Zustimmung zur Datenspeicherung: Bei Verwendung dieses Kontaktformulars erkläre ich mich automatisch und ausdrücklich mit der Speicherung der angegebenen Daten im Rahmen der Vormerkung, d.h. bis zur Aufnahme im Perisutti Pflegezentrum oder Absage der Vormerkung, einverstanden.
SERVICESTELLEN
Beschwerden über die Behandlung oder Betreuung in den steirischen Krankenanstalten.
Beratung und Begleitung bei der Schlichtungsstelle.
Beschwerden über die Behandlung oder Betreuung in Pflegeheimen, Pflegeplätzen und durch mobile Dienste.
Information und Beratung über die Patientinnen- und Patientenrechte.
Die PatientInnen- und Pflegeombudsschaft ist weisungsungebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Das Pflegegeld stellt eine zweckgebundene Leistung zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen und daher keine Einkommenserhöhung dar. Da die tatsächlichen Kosten für die Pflege das gebührende Pflegegeld in den meisten Fällen übersteigen, kann das Pflegegeld nur als pauschalierter Beitrag zu den Kosten der erforderlichen Pflege verstanden werden. Es ermöglicht den pflegebedürftigen Menschen eine gewisse Unabhängigkeit und einen (längeren) Verbleib in der gewohnten Umgebung (zu Hause).
Das Gesetz regelt die Pflege und Betreuung in Pflegeheimen und auf Pflegeplätzen.
Das Sozialhilfegesetz regelt die Zuzahlung zu den Pflegeheimkosten, wenn diese aus eigenen Mitteln nicht aufgebracht werden können. Auf diesem Portal findet sich auch der dazugehörige Antrag.
Die Bewohnervertreter/-innen vertreten Menschen, die von Freiheitsbeschränkungen betroffen sind. Seit 2005 sind alle Einrichtungen, die unter das Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG) fallen, dazu verpflichtet, Freiheitsbeschränkungen an die Bewohnervertretung zu melden. Weiters finden sich dort Informationen zum Heimaufenthaltsgesetz, zu Freiheitsbeschränkungen und zur Tätigkeit der Bewohnervertreter/-innen.